Psychotherapeutische Praxis Winja Buss
Tiefenpsychologisch-fundierte und analytische Gruppen- und Einzeltherapie
 
 
 

Die ambulante 

psychotherapeutische Versorgung 

ist in Gefahr


Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilsierungsgesetz abgestimmt und es mehrheitlich angenommen. 

318 Ja-Stimmen 

284 Nein-Stimmen 

4 Enthaltungen 

24 Abgeordnete waren nicht beteiligt 

Hier finden Sie die namentlichen Abstimmungsergebnisse. 


Der Bundesrat hatte kein Abstimmungsrecht, hätte aber einen Vermittlungsausschuss anrufen können, um die konkreten Inhalte des Gesetzes noch einmal zu diskutieren. Der Bundesrat hat sich dafür entschieden den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. 

Damit ist das GKV BStabG beschlossen.

Am Abend des 5.7.2026 reichte die Regierungskoalition auf 300 Seiten weitere 60 Änderungsanträge zum Gesetz ein. 

Unter Punkt 15 wird der § 87 b Abs. 2 Satz 4 SGB V ersatzlos gestrichen. Dieser Paragraf hat geregelt, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden müssen und dies mit einer Angemessenheitsprüfung zu sichern ist. 

Mit dem Beschluss des GKV-BStabG wurde diese Sicherung gestrichen. 

Hier finden Sie einen offenen Brief dazu. 


Aufgrund der zahlreichen Beschwerden bezüglich der psychotherapeutischen Versorgung durch KollegInnen, aber auch aus der Bevölkerung und aus den Oppositionsparteien wurden am 10. Juli 2026 noch mehrere Entschließungsanträge abstimmen lassen. In diesen wird festgehalten zu welchen Punkten nach Abstimmung über das Gesetz noch nachjustiert werden soll. 

Für die Psychotherapie wurde unter anderem festgehalten, dass Regelungen gefunden werden sollen, die „die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31.12. 2026 hinaus bis zum Abschluss sicherstellen“. 

Die Linke hat in einem Entschließungsantrag - Drucksache 21/7022 - gefordert: 

die psychotherapeutischen Leistungen wieder extrabudgetär zu vergüten und die sogenannte Angemessenheitsklausel (gesetzliche Mindestvergütung) wieder einzuführen, um die Versorgung nicht weiter zu gefährden.



Welche Folgen das GKV-BStabG konkret und im Einzelnen haben werden ist immer noch unklar und wird sich erst über den Verlauf der weiteren Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 zeigen. 


Aktuell steht uns noch der Gesetzesentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) bevor. Auch hiervon wird die ambulante Psychotherapie maßgeblich betroffen sein. 

Hier finden Sie ausführlichere Informationen dazu. 


Und nach der parlamentarischen Sommerpause wird die Finanzkommision Gesundheit noch einen Katalog an Maßnahmen für strukturelle Reformen des Gesundheitssystems vorlegen, woraus auch noch einmal eine Gesetzesvorlage erarbeitet wird. Auch hier rechnen wir mit Punkten, die die ambulante Psychotherapie stark beeinträchtigen werden. 



Das war der Vorlauf: 

Zum 1. April 2026 wurden die Honorare der Psychotherapeut*innen um 4,5% gekürzt. Diese Kürzung ist empirisch nicht haltbar, das hat sowohl die Analyse von Herrn Prof. Dr. Lachmair gezeigt als auch die Analyse von Um:bruch. Beides ist weiter unten in den Links zu finden. 

Die Bundesregierung hat, mit Frau Nina Warken als Gesundheitsministerin, eine FinanzKommission Gesundheit beauftragt Vorschläge zu erarbeiten, um das Finanzierungsloch der gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen. Auf der Grundlage dieser Vorschläge wurde ein Gesetzesentwurf aufgestellt, auch "Referentenentwurf" genannt, über den bereits in den folgenden Wochen abgestimmt werden soll. 

Überproportional viele Vorschläge, die in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden, würden die psychotherapeutische Versorgung stark beeinträchtigen. 

Hierzu zählen unter anderem: 

  • Die Streichung der Zuschläge für die Kurzzeittherapie 
  • Die Kürzungen für die Bereitstellung von Erstgesprächen in der Terminservicestelle 

Und die stärkste Beeinträchtigung droht durch 

  • Die sogenannte Budgetierung. 


Der GKV Spitzenverband hat mehrere irreführende Informationen verbreitet, die sich in vielen Medien wiederfinden, in der unten verlinkten Beschwerde beim PR Rat finden Sie entsprechende Richtigstellungen.

Es geht bei der Kritik an diesen Kürzungen nicht um den finanziellen Wohlstand von Psychotherapeut*innen, sondern darum, dass durch die Kürzungen plus die Budgetierung die Planbarkeit für Psychotherapeut*innen nicht mehr gegeben ist. Das bedeutet, dass die Ausgaben gleich bleiben bzw. aufgrund der anhaltenden Inflation planbar steigen werden, die Einnahmen aber in jedem Quartal unsicher sind. 

Psychotherapeut*innen werden bei einer Budgetierung, aufgrund ihres insgesamt geringen jährlichen Reinertrags, gezwungen sein ihre Leistungen für gesetzlich Versicherte auf die Sitzungsmenge zu reduzieren, die sicher vergütet wird. Zurzeit ist noch nicht klar, wie genau die vorgeschlagene Budgetierung umgesetzt werden würde. Bei anderen Arztgruppen bleiben durch die Budgetierung durchschnittlich 20% der Leistungen unbezahlt. 

Sollte die Budgetierung für Psychotherapeut*innen mit vollem oder halbem Kassensitz unterschiedlich ausfallen, so könnte das bedeuten, dass ab dem Jahr 2027 20-40% weniger Sitzungen angeboten werden. Siehe auch hier. Psychotherapeut*innen müssten sich zusätzliche, sichere Einnahmequellen suchen, wie etwa Einzel- und Teamsupervision, Paartherapie, gutachterliche Tätigkeiten, Lehre, Lehrbehandlungen, Forschung, oder auch Teilzeitanstellungen. 


Das bedeutet, dass die geplanten Kürzungen vor allem und am schwerwiegendsten die hilfesuchenden Menschen treffen, die bereits jetzt viel zu lange auf einen Psychotherapieplatz warten. 


Psychotherapie ist die Behandlung mit dem höchsten ROI (Return on Investment). Jeder Euro den wir als Gesellschaft in Psychotherapie investieren spart 2-5,5 Euro an Folgekosten. 

Jeder Euro, den wir in der Psychotherapie kürzen, kostet uns später 2-5,5 Euro mehr. 

Die Kolleg*innen haben das hier sehr gut aufbereitet. 


Neben der ökonomischen Konsequenz geht es auch um die Entwertung der sprechenden Medizin, die Menschen ernst nimmt, sich Zeit nimmt, Patient*innen ermächtigt und die soziale Beziehungsfähigkeit in der Gesellschaft fördert. Siehe auch die Podcast Folge "Was es uns kostet, an Psychotherapie zu "sparen" vom Podcast "Rätsel des Unbewussten". Oder den Artikel "Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung" von Couch und Angora. 


Die psychotherapeutische und ärztliche Versorgung ist nicht der einzige Bereich, auf den aktuell bedrohliche Einschnitte zukommen, auch die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe und viele andere soziale Bereiche sind schwer betroffen. Wir solidarisierten uns ausdrücklich, weil wir im besten Fall Hand in Hand arbeiten und gegenseitig aufeinander angewiesen sind, um Menschen in Not zu helfen. Hier hat der paritätische Gesamtverband ein entsprechendes Arbeitspapier geleakt und aufgearbeitet. Link unten in der Linksammlung.


Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Sachverhalten: 


Forderungen & Folgen 

Aktionsbündnis Psychotherapie 

Offener Brief zur „Kalten Reform“ der Psychotherapie  

Beschwerde beim PR Rat 

Die Lachmair Analyse

Um:bruch Analyse zu den Honorarkürzungen 

Um:bruch Analyse zu den Folgen der Kürzungen 

Die Einordnung zum drohenden Kahlschlag im Sozialen vom paritätischen Gesamtverband